Das
Land Baden wird zum Revolutionsland
Das zentrale Problem Europas in der
ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts: die
Rechtlosigkeit und Verelendung der Massen war auch
im Land Baden zu spüren, obwohl es unter der
umsichtigen Regierung des Großherzogs Karl
Friedrich (1728-1811) zum "Musterländle" in
Deutschland geworden war.
1783 hatte Großherzog Karl Friedrich die
Leibeigenschaft aufgehoben und damit für
erhebliches Aufsehen unter den deutschen Staaten
gesorgt. Freizügigkeit und Gewerbefreiheit
brachten einen gewissen wirtschaftlichen
Aufschwung, der allerdings nicht verhindern konnte,
dass die Forderungen nach gleichen Rechten für
alle Menschen und nach einer radikalen
Veränderung der bestehenden politischen
Verhältnisse immer eindringlicher wurden.
Die Französische Revolution und die
nachfolgenden verheerenden kriegerischen
Auseinandersetzungen ließen diese Forderungen
immer lauter werden.
Der 1815 auf dem Wiener Kongress entstandene
Deutsche Bund mit Bundesparlament in Frankfurt am
Main war der Zusammenschluss der deutschen
Einzelstaaten in einem Staatenbund, der die
Souveränität der Einzelstaaten
garantierte, und somit eine Entwicklung dieses
Deutschen Bundes zu einem deutschen Nationalstaat
verhinderte.
Der souveräne Herrscher des Landes Badens,
Großherzog Karl (1786-1818), gab dem Land im
Jahr 1818 eine Verfassung, die bereits
demokratische Grundzüge aufwies. Sein Onkel
und Nachfolger, Großherzog Ludwig Wilhelm
(1763-1830) berief im Jahr 1819 den ersten Landtag
ein, der allerdings im Juli des darauffolgenden
Jahres wieder aufgelöst wurde, ebenso wie der
zweite Landtag im Jahr 1821, dessen Weiterarbeit
von der Regierung beendet worden war, weil die
verlangten Gelder für das Militär nicht
bewilligt worden waren.
1822 wurde in Karlsruhe das erste
Parlamentsgebäude Deutschlands, das
Ständehaus, in Betrieb genommen. In ihm tagte
der Landtag, dem Vertreter von Adel, Kirchen,
Universitäten und Städten
angehörten. In den Sitzungen ging es zuweilen
hoch her, denn die Ständevertreter forderten
z.B. ein Mitspracherecht bei der Finanzverwaltung
und wollten bei der Gesetzgebung mitwirken.
Der Demokratisierungsprozess hatte ansatzweise
begonnen, als Großherzog Leopold (1790 -1852)
im Jahr 1830 die Regierung übernahm und mit
Unverständnis auf das Ansinnen vieler, die
deutschen Staaten endlich in einem Reich zu
vereinigen und allen Menschen gleiche Rechte
zuzugestehen, reagierte. Sein badisches Land, das
er in vier Verwaltungskreise: den Seekreis, den
Oberrheinkreis, den Mittelrheinkreis und den
Unterrheinkreis umstrukturiert hatte, wurde doch
wesentlich freier und bürgerfreundlicher
regiert als alle anderen deutschen Länder. So
hatte es 1831 z.B. ein Pressegesetz erhalten,
welches allerdings wieder außer Kraft gesetzt
worden war, weil es sich mit dem damaligen
Bundesgesetz über das Pressewesen nicht
vereinbaren ließ, so die offizielle Lesart.
Zu vermuten bleibt, dass eher verhindert werden
sollte, "aufwieglerisches Gedankengut"
vergleichsweise einfach verbreiten zu
können.
Die darauffolgenden Jahre brachten kein
wesentliches Ergebnis im Bezug auf die Forderung
nach "Einigkeit und Recht und Freiheit", weswegen
der Mannheimer Rechtsanwalt Friedrich
Hecker
(1811-1881) und seine Freunde, unter ihnen der
adlige Rechtsanwalt Gustav von
Struve
(1805-1870), nicht mehr warten wollten, sondern
erwogen, ihre Forderungen mit Gewalt
durchzusetzen.
Die französische Revolution im Frühjahr
1848 gab den letzten Anstoß hierzu.
Von Rika Wettstein, Baden-Baden
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