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Nachtragshaushalt und Haushaltssicherung erforderlich Die Kommunalaufsicht beim Regierungspräsidium Karlsruhe hat den Haushalt der Stadt Baden-Baden nur mit Einschränkungen passieren lassen: Die Kreditermächtigung wurde um rund 1,5 Mio Euro auf insgesamt 8 Mio Euro zurückgenommen. Der Gemeinderat muss bis spätestens 30. Juni einen Nachtragshaushalt beschließen, um den notwendigen Ausgleich wieder herzustellen. Gleichzeitig wurde der Stadt aufgegeben, ein förmliches Konzept zur Haushaltssicherung beraten und bis allerspätestens 1. November 2005 vom Gemeinderat beschließen zu lassen. Das Regierungspräsidium erwartet einen Zwischenbericht bis zur Jahresmitte. Aufsichtsbehörde und Stadtverwaltung sind sich weitgehend einig in der aktuellen Beurteilung der prekären Finanz- und Haushaltslage des kleinsten Stadtkreises in Baden-Württemberg. Auch über die Ursachen gab es bei einem gemeinsamen Gespräch im Karlsruher Regierungspräsidium eine einvernehmliche Sichtweise. Danach bleibt festzuhalten, dass die dauernde Leistungsfähigkeit der Stadt konkret und nachhaltig gefährdet ist: sollten sich die Prognosen der städtischen Finanzplanung bestätigen, wären die Haushalte ab dem Jahre 2006 nicht mehr genehmigungsfähig. Schuld daran wären die vorhersehbaren Lücken im Verwaltungshaushalt der Stadt, die nicht mehr aus Veräußerungserlösen und Rücklagen geschlossen werden könnten. Die Aufnahme von Krediten zur Finanzierung laufender Ausgaben des Verwaltungshaushalts - wie in der städtischen Finanzplanung ab 2006 vorgesehen - ist gesetzlich nicht zulässig, so die Karlsruher Aufsicht. Angesichts der Gesamtsituation sei eine weitere Erhöhung der Verschuldung nicht mehr vertretbar. Der Gemeinderat müsse nun vorrangig weitere nachhaltige und strukturell wirkende Maßnahmen beschließen, um die Leistungskraft des Verwaltungshaushalts zu stärken. Außerdem müssten vorgesehene Investitionen reduziert oder zeitlich gestreckt werden, heißt es in einer Erklärung des Regierungspräsidiums. Welche Maßnahmen im einzelnen in Frage kommen, müsse Baden-Baden selbst entscheiden. Dies gehöre aus Sicht des RP zum Kern der kommunalen Selbstverwaltung, die von der Aufsicht selbstverständlich respektiert werde. Das Präsidium wolle aber alle seine Möglichkeiten als zentrale Bündelungsinstanz einsetzen, um Baden-Baden bei der Umsetzung des Machbaren zu helfen. Das Regierungspräsidium anerkenne auch die städtischen Bemühungen der vergangenen Haushaltsberatungen, um zu einer Verbesserung zu kommen. Dass die bisherigen Einzelmaßnahmen und globale Minderausgaben aber nicht ausreichten, belegten die jüngsten Prognosezahlen. Jetzt habe die Stadt Zeit gewonnen, um auf der Grundlage des genehmigten Haushalts 2005 die bevorstehenden schwierigen Entscheidungen zielgerichtet anzugehen und in ein Gesamtkonzept einfließen zu lassen. Dieses Konzept müsse noch vor den entscheidenden Beratungen für den Haushalt 2006 vom Gemeinderat beschlossen und spätestens zum 1. November 2005 der Aufsicht in Karlsruhe vorgelegt werden. Pressemitteilung des Regierungspräsidiums Karlsruhe vom 21.03.2005 |
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