|
|
Deutsche Weinetiketten sind so
ausführlich und genau, dass sie kaum noch jemand
versteht. Mit diesem Musteretikett wollen wir versuchen,
Licht ins Dunkel zu bringen.

Gesetzlich vorgeschriebene Angaben:
Erzeuger oder Abfüller. Die Bezeichnung
Schloss, Burg, Kloster und Domäne ist
ausschließlich für Erzeugerabfüllungen
reserviert. Daneben können Weingüter auch den
Begriff "Gutsabfüllung" verwenden, während
Genossenschaften immer "Erzeugerabfüllung" auf ihren
Etiketten aufführen müssen.
Die amtliche Prüfnummer ist eine
Pflichtangabe für Qualitäts- und
Prädikatsweine. Sie setzt sich zusammen aus
verschiedenen Kennziffern: In diesem Fall steht die 7
für die Prüfstelle des Anbaugebiets, 764 für
den Ort, 02 für den Betrieb, sowie die 84 für die
Reihenfolge der Prüfanstellung im laufenden Jahr 1997.
Tafelweine müssen eine Lotnummer tragen. An dieser
Nummer ist der Abfüller idendifizierbar.
Der Ort des Erzeugers oder Abfüllers
muss mit Hinweis auf das Herstellerland verzeichnet sein,
wofür im Falle von Deutschland auch "D" ausreicht.
Das Inhaltsvolumen der Flasche, zum Beispiel
0,75 l oder 750 ml.
Das Anbaugebiet muss bei Qualitäts- und
Prädikatsweinen benannt sein.
Vorhandener Alkoholgehalt des jeweiligen
Weines.
Freiwillige Angaben:
Ort und Weinberg, in dem der Wein gewachsen
ist, können bezeichnet werden. Nicht zu verwechseln mit
ähnlich klingenden Großlagenbezeichnungen, die
oft ortsübergreifend Lagen zusammenfassen und keine
Herkunftsgarantie geben.
Die Rebsorte, aus der der Wein gekeltert
wurde - es können auch zwei sein.
Der Jahrgang, in dem der Wein gewachsen ist.
Auch ein am 2. Januar 1998 geernteter Eiswein trägt
beispielsweise den Jahrgang 1997! Ist keine Jahreszahl
vermerkt, kann dies auf einen Verschnitt mehrerer
Jahrgänge hindeuten.
Die Qualitätsstufe richtet sich nach
dem Zuckergehalt der Trauben, dem so genannten Mostgewicht.
In jedem Anbaugebiet gibt es hierfür unterschiedliche
Anforderungen. So genannte Prädikatsweine (Kabinett,
Spätlese, Auslese usw.) dürfen vor der Gärung
nicht angereichert werden.
Die Geschmacksrichtung, die sich an der
Relation von Restsüße und Säure orientiert:
Ein trockener Wein kann maximal 9 Gramm Restsüße
haben, ein halbtrockener Wein höchstens 18 Gramm
Zucker.
|
|
Trinkst du nur oder genießt
du schon?
von Guntram Fahrner und Ute Risché
184 Seiten, Hardcover mit Farbfotos, das Buch ist
im Eigenverlag erschienen
Mehr Infos/
Buch bestellen
|
Zurück zur
Übersicht
|