Grundsätze der Washingtoner
Konferenz in Bezug auf Kunstwerke, die von den
Nationalsozialisten beschlagnahmt wurden
Veröffentlicht im Zusammenhang mit der
Washingtoner Konferenz über
Vermögenswerte aus der Zeit des Holocaust,
Washington, D.C., 3. Dezember 1998
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Im Bestreben, eine Einigung
über nicht bindende Grundsätze
herbeizuführen, die zur Lösung offener
Fragen und Probleme im Zusammenhang mit den durch
die Nationalsozialisten beschlagnahmten Kunstwerken
beitragen sollen, anerkennt die Konferenz die
Tatsache, dass die Teilnehmerstaaten
unterschiedliche Rechtssysteme haben und dass die
Länder im Rahmen ihrer eigenen
Rechtsvorschriften handeln.
Kunstwerke, die von den Nationalsozialisten
beschlagnahmt und in der Folge nicht
zurückerstattet wurden, sollten identifiziert
werden.
Einschlägige Unterlagen und Archive sollten
der Forschung gemäß den Richtlinien des
International Council on Archives zugänglich
gemacht werden.
Es sollten Mittel und Personal zur Verfügung
gestellt werden, um die Identifizierung aller
Kunstwerke, die von den Nationalsozialisten
beschlagnahmt und in der Folge nicht
zurückerstattet wurden, zu erleichtern.
Bei dem Nachweis, dass ein Kunstwerk durch die
Nationalsozialisten beschlagnahmt und in der Folge
nicht zurückerstattet wurde, sollte
berücksichtigt werden, dass aufgrund der
verstrichenen Zeit und der besonderen Umstände
des Holocaust Lücken und Unklarheiten in der
Frage der Herkunft unvermeidlich sind.
Es sollten alle Anstrengungen unternommen werden,
Kunstwerke, die als durch die Nationalsozialisten
beschlagnahmt und in der Folge nicht
zurückerstattet identifiziert wurden, zu
veröffentlichen, um so die
Vorkriegseigentümer oder ihre Erben ausfindig
zu machen.
Es sollten Anstrengungen zur Einrichtung eines
zentralen Registers aller diesbezüglichen
Informationen unternommen werden.
Die Vorkriegseigentümer und ihre Erben sollten
ermutigt werden, ihre Ansprüche auf
Kunstwerke, die durch die Nationalsozialisten
beschlagnahmt und in der Folge nicht
zurückgegeben wurden, anzumelden.
Wenn die Vorkriegseigentümer von Kunstwerken,
die durch die Nationalsozialisten beschlagnahmt und
in der Folge nicht zurückgegeben wurden, oder
ihre Erben ausfindig gemacht werden können,
sollten rasch die nötigen Schritte unternommen
werden, um eine gerechte und faire Lösung zu
finden, wobei diese je nach den Gegebenheiten und
Umständen des spezifischen Falls
unterschiedlich ausfallen kann.
Wenn bei Kunstwerken, die nachweislich von den
Nationalsozialisten beschlagnahmt und in der Folge
nicht zurückgegeben wurden, die
Vorkriegseigentümer oder deren Erben nicht
ausfindig gemacht werden können, sollten rasch
die nötigen Schritte unternommen werden, um
eine gerechte und faire Lösung zu finden.
Kommissionen oder andere Gremien, welche die
Identifizierung der durch die Nationalsozialisten
beschlagnahmten Kunstwerke vornehmen und zur
Klärung strittiger Eigentumsfragen beitragen,
sollten eine ausgeglichene Zusammensetzung
haben.
Die Staaten werden dazu aufgerufen, innerstaatliche
Verfahren zur Umsetzung dieser Richtlinien zu
entwickeln. Dies betrifft insbesondere die
Einrichtung alternativer Mechanismen zur
Klärung strittiger Eigentumsfragen.
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