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Adolf Ziegler verhängt in
einem Brief an Karl Schmidt-Rottluff
"Malverbot":
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Der Präsident der
Reichskammer der bildenden Künste
Berlin W 35, den 3. April 1941
Blumeshof 4-6
Aktenzeichen: IIB / M 756/870
Herrn
Karl Friedrich Schmidt-Rottluff
Berlin W30
Bamberger Strasse 19
Einschreiben!
Anlässlich der mir seinerzeit vom
Führer aufgetragenen Ausmerzung der
Werke entarteter Kunst in den Museen
mussten von Ihnen allein 608 Werke
beschlagnahmt werden. Eine Anzahl dieser
Werke war auf den Ausstellungen "Entartete
Kunst" in München, Dortmund und
Berlin ausgestellt.
Aus dieser Tatsache mussten Sie ersehen,
dass Ihre Werke nicht der Förderung
deutscher Kultur in Verantwortung
gegenüber Volk und Reich
entsprechen.
Obwohl Ihnen ausserdem die
richtungsweisenden Reden des Führers
anlässlich der Eröffnung der
Grossen Deutschen Kunstausstellungen in
München bekannt sein mussten, geht
aus Ihren nunmehr zur Einsichtnahme
hergereichten Original-Werken der
Letztzeit hervor, dass Sie auch heute noch
dem kulturellen Gedankengut des
nationalsozialistischen Staates
fernstehen.
Ich vermag Ihnen auf Grund dieser
Tatsachen nicht die für die
Mitgliedschaft bei meiner Kammer
erforderliche Zuverlässigkeit
zuzuerkennen. Auf Grund des ¶ 10 der
Ersten Durchführungsverordnung zum
Reichskulturkammergesetz vom 1.11.33
(RGBl. I.S. 797) schliesse ich Sie aus der
Reichskammer der bildenden Künste aus
und untersage Ihnen mit sofortiger Wirkung
jede berufliche - und auch nebenberufliche
- Betätigung auf den Gebieten der
bildenden Künste.
Das auf Ihren Namen lautende Mitgliedsbuch
M 756 meiner Kammer ist ungültig
geworden; Sie wollen es umgehend an mich
zurücksenden.
gez. Ziegler
Beglaubigt: Doemling
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