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"Bereits Anfang 1933, zu Beginn der
Nazi-Herrschaft, gründete Heinrich
Thannhausers Sohn Justin in Paris in der Rue
Miromesnil eine Niederlassung. Dorthin brachte er
1936, als es ihm als Juden durch die
Reichskulturkammer untersagt wurde, weiterhin im
Kunsthandel tätig zu sein und nach Zahlung
einer sehr hohen Reichsfluchtsteuer, die ihn
nötigte sich von seinem Bestand an klassischer
deutscher Kunst zu trennen, sich, seine Familie und
den verbleibenden Besitz an nunmehr entarteter
Kunst vor den NS-Schergen in Sicherheit. Kaum in
Paris angekommen, begann er vorsorglich Teile der
Sammlung und des Lagers nach USA und
Südamerika auszulagern. 1939 besuchten die
Thannhausers die Prado-Ausstellung in Genf, als der
Krieg ausbrach. Da sie in Frankreich noch nicht
eingebürgert waren und ihnen bei einer
Rückkehr dorthin als deutschen
Flüchtlingen Lagerhaft drohte, entschlossen
sie sich in der Schweiz zu bleiben. Nach dem Sieg
der deutschen Truppen über Frankreich im Jahre
1940 betrieben sie ihre Auswanderung in die USA.
Über das unbesetzte Frankreich, Spanien kamen
sie nach Portugal und von dort in die USA. Die in
Frankreich verbliebenen Lager- und
Sammlungsbestände, sowie das komplette Archiv
der Firma wurde beim Einmarsch der deutschen
Truppen beschlagnahmt und sind seitdem
verschwunden. Einzelne Bilder, wie z.B. die in den
Safes der Bank Rothschild in Paris eingelagerten
Werke, tauchten nach 1945 in Deutschland wieder auf
und wurden zurückerstattet.“, wie K. H.
Meissner in ohne Auftrag. Zur Geschichte des
Kunsthandels notiert. Die Erben des 1927
verstorbenen Buch- und Kunsthändlers Hans
Goltz konnten den verbleibenden Besitz an nunmehr
entarteter Kunst vor den NS-Schergen offenbar nicht
in Sicherheit bringen.
"Eine Veräußerung von
expressionistischen Kunstwerken aus der Galerie
meines Vaters (Hans Goltz) war nach der
Machtergreifung durch die Nationalsozialisten auf
Grund des Verbotes mit „entarteter" Kunst zu
handeln, ausgeschlossen. Der Wert der Werke, die
von den Nazis beschlagnahmt, zerstört oder
geraubt wurden, ist nicht mehr festzustellen." So
schreibt Charlotte Goltz am 19. Februar 1966 in
Sachen Antrag auf Zuerkennung der
Hauptentschädigung an die Amtsträger der
zuständigen Stadt München. Restituiert
wurde nichts. Mehr als ein halbes Jahrhundert
galten Hunderttausende von Kunstwerken, die die
Nazis beschlagnahmt, erpresst oder schlicht geraubt
hatten, als unwiederbringlich verloren. Mit dem
Einmarsch der deutschen Truppen begann der
"Bildersturm" in allen besetzten Gebieten. Der
größte Kunstraub der Geschichte nahm
seinen Lauf. Bis heute befinden sich mehr als 2.000
Kunstwerke aus der Hinterlassenschaft der Nazis im
Besitz des Bundes. Einst sollten die Bilder das
geplante "Führermuseum" in Linz
schmücken. Die rechtmäßigen
Besitzer sind noch immer nicht ermittelt. Erst
jetzt haben die Museen damit begonnen, die
Geschichte ihrer Archivbestände aufzuarbeiten.
Auch das Berliner Finanzministerium versichert
aktuell, es werde alles getan, um die
rechtmäßigen Eigentümer der
Kunstwerke zu ermitteln. Ein
Entschädigigungsantrag meiner Mutter im Jahre
1972 wurde aus formellen Gründen
(Fristversäumung) abgelehnt, eine Klage beim
LG München I und die Berufung zum OLG
München blieben erfolglos. Bei einer
Anhörung vor dem Innenausschuss des
Bundestages im Juni 1987 hatte sich herausgestellt,
dass ganze Gruppen von Opfern des NS-Regimes
bewusst oder versehentlich ganz oder teilweise von
der finanziellen Entschädigung ausgeschlossen
waren. Heinz Düx, damals Richter am
Oberlandesgericht Frankfurt war schon in den
frühen 50er Jahren als Richter für die
Rückerstattung geraubter
»Arisierungs«-Vermögen tätig.
Seine Erfahrungen schilderte er so: »Eine
echte Bereitschaft zu Wiedergutmachung war nur bei
einer Minderheit der Richter wahrnehmbar.«
Kein Wunder: Denn schon 1948 waren, so Düx,
bereits wieder 20 Prozent der
Gerichtspräsidenten und 80 Prozent der
Landgerichtsdirektoren ehemalige Mitglieder der
NS-Partei. Sollte es der Bundestag jetzt
unterlassen, ȟber Parteigrenzen
hinweg« für eine angemessene
Entschädigung der bisher ausgeschlossenen
Opfer zu sorgen, würde er »eine
historische Pflicht« versäumen, warnte
der Richter. Diese historische Pflicht wurde bei
meiner Mutter und uns Kindern gründlich
versäumt.
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