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Am 12. Juli 1944 wurden mit Wohnung
und Atelier das gesamte Jugendwerk meiner Mutter
bei dem Luftangriff auf München vernichtet. So
ist das, was der »Völkische
Beobachter« schrieb, buchstäblich
grauenvolle Wirklichkeit geworden.
Meine Großmutter Gertrude Goltz und ich
wurden als Totalgeschädigte nach
Thurnsberg/Obb evakuierten und kamen im August 1945
nach München zurück. Obwohl die
Militärregierung (6870 DISCC) unsere
Rückkehr nach München ausdrücklich
befürwortet hatte, wurde uns am 28.11.45, nach
Ablauf von 6 Wochen, die Rückkehrbewilligung
von der Stadt München verweigert - und damit
auch die weitere Zuteilung von Lebensmitteln in
München. Erst ein Brief des St. M. f. Unt. u.
Kult. vom 5. Dez. 1945 an den zuständigen
Stadtrat brachte Abhilfe.
Dann lebte ich bis 1952 mit meiner Mutter und
meiner Halbschwester Tabitha, wie bereits
bercihtet, unter absolut menschenunwürdigen
Bedingungen in einem Zimmer im Hause
Kaulbachstrasse 92/III in München, wo meine
Mutter schon 1944 eingewiesen worden war. Am 24.
März 1952 wurde mein ebenfalls farbiger
Halbbruder Niel geboren.
"Negerkinder unerwünscht?" fragte REVUE (Nr.
50/1952): "Kein Vermieter wird sich bereit
finden, Fräulein Goltz als Mieterin
aufzunehmen", stellte das Städtische
Wohnungsamt in München fest, ...Inzwischen
soll Charlotte Goltz nur eine
»Sonderunterkunft« in einer Baracke
erhalten." Auch die Stadt München als
Vermieter nicht?
Daraufhin wurden wir in ein anderes Elendsquartier
eingewiesen, in der Zornedinger Straße. Dort
waren die rassistischen Übergriffe noch viel
härter, als in der Kaulbachstrasse.
Schließlich bekamen wir eine Wohnung in der
"Maikäfersiedlung", wo wir alle bis zum
Erwachsenenalter bleiben mussten. Auch diese
Wohnung war nichts weiter als eine Notwohnung, ohne
Heizung, ohne Bad.
"Da die Firma Hans Goltz glaubwürdig und
amtbekannt keinen aktiven Vermögenswert dazu
gewonnen hatte, sah ich mich gezwungen, da mein
eigenes bildhauerisches Werk restlos vernichtet und
ich mit T.B.C. und drei Kindern auf Einkommen nicht
rechnen konnte, mit denen ich die Forderungen
meines Bruders hätte erfüllen
können, am 29. Dezember 1960 mein
Vertragsverhältnis zu kündigen." So
schreibt meine Mutter am 24.09.1968 an das
Ausgleichsamt München.
Von dort wurde ihr gesamter Kriegssachschaden nach
der 13. FeststellungsDV, die die Feststellung von
Verlusten eines bildenden Künstlers an eigenen
Erzeugnissen durch Anknüpfung an die
Einkünfte des Geschädigten in den Jahren
1937 bis 1939 regelt, auf RM 1.094,--
festgestellt. Dabei wurde offenbar nicht
berücksichtigt, dass sie in den entscheidenden
Jahren 1937/38/39 keine Einkünfte nachweisen
konnte. Die Gründe sind bekannt. Wer sie nicht
sieht, ist blind. Die Hinnahme eines solchen
Bescheides bedeutet nichts anderes, as die
Billigung des NS-Unrechts, zumindest sehe ich das
so.
Meine Mutter stellte im Oktober 1972 einen Antrag
auf Entschädigung nach dem BEG wegen Schadens
an Körper und Gesundheit, an Vermögen und
im beruflichen Fortkommen. Dieser wurde aus
formellen Gründen (Fristversäumung)
abgelehnt, eine Klage beim LG München I und
die Berufung zum OLG München blieben
erfolglos. Leider existiert im Freistaat Bayern
kein eigener Härtefonds für NS-Opfer, die
aus formellen Gründen keine Entschädigung
erhalten konnten.
Allen Widrigkeiten zu Trotz war es mir gelungen,
eine gediegene Reputation als Gitarrist zu
schaffen, bis mich das Verfolgtenschicksal meiner
Mutter einholte.
Ich kann nichts dafür, dass sich meine
wirtschaftliche Situation als Studiomusiker krass
verschlechtert hat. Substitutive
Technologieträger haben nicht nur uns
Studiomusiker vom Arbeitsmarkt verdrängt. Eine
bittere Ironie des Schicksals ist darin zu sehen,
dass man mir 1987 eine Anerkennung als Musiklehrer
für Gitarre von Amts wegen versagt hat, und
mir 13 Jahre später, als ich schon (für
hiesige Verhältnisse) zu alt war, diese
amtliche Anerkennung zugestanden hat; dabei hat
2000 keine andere Qualifikation als 13 Jahre
früher vorgelegen.
Auch meine weiteren Initiativen, z.B. die
öffentlich anerkannten Projekte 200 Jahre
Odessa, Farblichtmusik (Förderpreis DEMOKRATIE
LEBEN 1997 des Deutschen Bundestages) oder
Ausstellungsforum für junge Künstler
wurden in keiner Weise gebührend
gefördert, wie z.B. nach Art. 140, Z. 2 der
Verfassung des Freistaates Bayern.
Ich bin 1943 geboren und habe unter
unsäglichen Demütigungen und Entbehrungen
Musik studiert, und bin, vielen Kritikern zufolge,
ein guter Gitarrist geworden. Allerdings ging es ab
Mitte der 80er Jahre wirtschaftlich bergab. Wie
viele Studiomusiker hat auch mich die
Elektronikwelle weitgehend in die Defensive
gedrängt. Ein Standbein waren für mich
seither meine "Einsätze" am Staatstheater am
Gärtnerplatz, in München. Wo in den
Produktionen dieses Hauses Gitarre notwendig
wurde, da hat man mich engagiert. Und da
geschah dann das für mich immer noch
Unfassbare. 1999 brachte das Theater das Werk eines
zeitgenössischen Komponisten mit einem
äußerst schwierigen Gitarrenpart aus
"Wenn die Zeit über die Ufer tritt", dabei zog
ich mir eine Ulnaris Parese zu, eine
Berufserkrankung. Nur genoss ich nicht den Schutz
der Staatlichen Unfallversicherung, ein Umstand,
auf den ich von Amtswegen niemals hingewiesen
worden war. Auch ein Rechtsstreit, den ich vorm
Arbeitsgericht auszutragen leider gezwungen war,
"konnte" keine Abhilfe schaffen. (Eine
Ristitutionsklage wäre, so denke ich,
angesagt.) So bin ich beim Bayer. Staatstheater am
Gärtnerplatz in Ungnade gefallen, nur weil ich
unseren Grundgesetz für bindend halte:
gleiches Recht für jeden, der gemeinsam mit
anderen eine Gesamtleistung erbringt. So bin ich
durch eine völlig ungerechtfertigte
Ausgrenzung ausgeschaltet und in meiner
Berufstätigkeit und Altersversorgung schwer
geschädigt. Auch dies sehe ich als
Diskriminierung, mit anderen Worten: als
"Hineinhauaktion".
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