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Ein unbewältigtes Kapitel der
Nachkriegs-geschichte. Der Innenausschuss des
Bundestages berät über die
Entschädigung der bisher ausgeschlossenen
NS-Opfer.
Bei einer Anhörung vor dem
Innenausschuss des Bundestages im Juni dieses
Jahres hatte sich herausgestellt, dass ganze
Gruppen von Opfern des nationalsozialistischen
Terrorregimes bewusst oder versehentlich ganz oder
teilweise von der finanziellen Entschädigung
ausgeschlossen worden sind. Die
Bundestagsabgeordneten der Regierungskoalition
waren deshalb auch nach der Anhörung
"betroffen", wie sie mitteilten, und deuteten die
Bereitschaft an, "zumindest in
Härtefällen von neuem zu helfen". Denn an
sich sind die Schlussfristen für Anträge
auf Entschädigung längst abgelaufen. Die
Abgeordneten forderten das Bundesfinanzministerium
auf, zunächst einmal die Stellungnahme der
Opfer und den Sachverständigen bei der
Anhörung zusammenzustellen und zu
bewerten.
Dass die Behauptung des Bonner Finanzministers, es
seien keine Opfer des NS-Regimes bewusst von der
Entschädigung ausgeschlossen worden, schlicht
falsch ist, erwies sich nicht nur bei der
Anhörung im Juni sondern auch während des
Seminars am Wochenende. Unter den Teilnehmern war
zum Beispiel Heinz Junge, der als Kommunist von
Anfang an im Widerstand gegen das NS-Regimes aktiv
war und dafür jahrelang in den
Konzentrationslagern Mauthausen und Sachsenhausen
geschunden wurde. Die Behörden strichen ihm
nach dem Krieg dennoch die ursprünglich
zugesprochene Entschädigung, nachdem der
Bundestag nachträglich in das
Entschädigungsgesetz geschrieben hatte, dass
Kommunisten keinen Anspruch hätten. Dabei
hatte die US-Militärregierung in ihrem ersten
Entschädigungsgesetz von 1947 an das sich das
Bundesentschädigungsgesetz laut Vertrag
anlehnen sollte, die Kommunisten nicht ausgenommen.
Schließlich gehörten sie zu den
aktivsten Widerstandskämpfern.
In der vorigen Woche nun schickte das Ministerium
die gewünschte Übersicht und seine
Bewertung an den Innenausschuss. Von der
"Betroffenheit" der Koalitionsabgeordneten ist dort
allerdings nichts zu spüren.
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Die Feststellung vieler
Sachverständiger, bestimmte 0pfergruppen des
NS-Regimes seien bewusst von der Entschädigung
ausgeschlossen worden, sei "unsachlich und
polemisch", schrieben die Beamten des Ministeriums.
Kein Wunder, dass die FDP-Bundestagsabgeordnete
Hildegard Hamm-Brücher schon vor einiger Zeit
vom "zähen und hinhaltenden Widerstand" des
Finanzministers gegen eine Entschädigung der
bisher "vergessenen" Opfer sprach.
Am morgigen Mittwoch wollen nun die Abgeordneten
des lnnenausschusses darüber beraten, in
welcher Form einigen der Opfer noch eine kleine
Entschädigung gezahlt werden kann. Dabei
zeichnete sich schon vorher ab, dass die
Koalitionsabgeordneten dem Vorschlag der SPD, eine
Bundesstiftung für diesen Zweck zu
gründen, nichts abgewinnen können. Noch
viel weniger halten sie von der Idee der
Grünen allen Opfern des NS-Regimes eine
angemessene Versorgung im Alter zu garantiere.
Statt dessen wollen die Christdemokraten und die
Liberalen lediglich den bereits bestehenden
Härtefonds aufstocken und die Richtlinien
für die Vergabe von Leistungen zugunsten
bisher vernachlässigter Gruppen auflockern.
Das gab der FDP-Bundestagsabgeordnete Wolfgang
Lüder bei einem Seminar des Gustav
Stresemann-lnstitut´s und der "Aktion
Sühnezeichen" am Wochenende in Bonn bekannt.
Am Montag beschlossen dann auch die
Koalitionsabgeordneten einen entsprechenden Antrag.
Aufschlussreich ist in diesem Zusammenhang, dass
die SPD bei der von ihr vorgeschlagenen Stiftung an
eine Summe von lediglich 250 Millionen Mark im
ersten Jahr denkt, während Bundeskanzler
Helmut Kohl für sein bombastisches Deutsches
Historisches Museum in Berlin bereits 380 Millionen
Mark bereitstellen lässt.
Aber nicht nur die Kommunisten gingen zum
großen Teil leer aus. Klara Nowak, die erst
in diesem Jahr den Bund der
"Euthanasie"-Geschädigten und
Zwangssterilisierten mitgegründet hat,
erinnerte während der Tagung an das Schicksal
der etwa 400 000 Menschen, die von den
Nationalsozialisten in ihrem Rassenwahn zwangsweise
sterilisiert wurden, weil sie diese Menschen nicht
für wert befanden, sich fortzupflanzen.
Darunter waren übrigens keineswegs nur schwer
geisteskranke, sondern auch psychisch kranke und
taubstumme Menschen, aber auch Weisenkinder.
Da bis heute das von den Nationalsozialisten aus
der Weimarer Republik übernommene, aber total
pervertierte "Gesetz zur Verhütung erbkranken
Nachwuchses" nicht für nichtig erklärt
worden ist, berief sich die Behörde darauf,
dass diese Zwangssterilisierungen oftmals nicht
unrecht gewesen seien.
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Erst seit 1980 können
zwangssterilisierte Menschen auf Betreiben der SPD
aus einem Fonds die eher symbolische
"Entschädigung" von 5000 Mark erhalten.
Aber nicht nur Kommunisten und Zwangssterilisierte
wurden nicht so großzügig bedacht, wie
die ehemaligen Beamten des NS-Regimes nach dem so
genannten 131er-Gesetz: Hermann Müller von der
neugegründeten "Interessengemeinschaft
ehemaliger Zwangsarbeiter deutscher Firmen eine
winzige Entschädigung für die erzwungene
Sklavenarbeit erhalten haben.
Broszik berief sich dabei auf das Standardwerk von
Benjamin Ferencz, "Lohn des Grauens": Danach
bekamen von den 540 000 jüdischen
Zwangsarbeitern bisher lediglich etwa 15 000
"Entschädigungen". So zahlte die Firma
Rheinmetall 2,5 Millionen Mark, von denen ihre
ehemaligen Zwangsarbeiter ganze 1500 Mark für
oft jahrelange Sklavenarbeit erhielten. Broszik
selbst, dessen ganze Familie im Getto und in
Konzentrationslagern verhungerte oder ermordet
wurde, musste im Getto, in den Lagern Birkenau und
Mauthausen unter anderem für die Firma
Messerschmidt schuften, ohne dafür einen
Pfennig erhalten zu haben.
Heinz Düx, Richter am Oberlandesgericht
Frankfurt und seit fast 40 Jahren mit
Entschädigungsfragen beschäftigt
zählte in einem Referat andere Gruppen auf,
die von der so genannten Wiedergutmachung bisher
ganz oder teilweise ausgeschlossen worden sind:
Sinti und Roma ("Zigeuner"). Angehörige von
Opfern der "Euthanasie", also der Ermordung kranker
Menschen, unangepasster Menschen ("Asoziale"),
Homosexuelle, "Wehrkraftzersetzer",
Kriegsverweigerer und Sektenangehörige.
Düx war schon in den frühen 50er Jahren
als Richter für die Rückerstattung
geraubter "Arisierungs"-Vermögen
tätig.
Seine Erfahrungen schilderte er so: "Eine echte
Bereitschaft zu Wiedergutmachung war nur bei einer
Minderheit der Richter wahrnehmbar." Kein Wunder:
Denn schon 1948 waren, so Düx, bereits wieder
20 Prozent der Gerichtspräsidenten und 80
Prozent der Landgerichtsdirektoren ehemalige
Mitglieder der NS-Partei.
Sollte es der Bundestag jetzt unterlassen,
"über Parteigrenzen hinweg" für eine
angemessene Entschädigung der bisher
ausgeschlossenen Opfer zu sorgen, würde er
"eine historische Pflicht" versäumen, warnte
der Richter."
Von Dirk Cornelsen
Frankfurter Rundschau
Nr. 255 vom 3. 11. 1987
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