|
"Gerechtigkeit ist der
beständige und dauernde Wille, jedem das ihm
Gebührende zuzuteilen. Die Gebote des Rechts
sind folgende: ehrenhaft leben, den Nächsten
nicht verletzen und jedem das Seine zukommen zu
lassen." formulierte Ulpian, einer der
berühmtesten römischen Juristen in
vorchristlicher Zeit.
Der Zwiespalt von Gerechtigkeit und Recht, gepaart
mit jenem von Recht und Rechtsprechung
beschäftigt die Menschheit seit
Jahrtausenden.
Das 20. Jahrhundert hat in Mitteleuropa besonders
viele Anlässe zur Auseinandersetzung mit
Recht, Rechtsprechung und Gerechtigkeit gegeben,
auch und vor allem wegen der Geschehnisse
während des Unrechtsregimes der
Nationalsozialisten und ihrer
Folgeerscheinungen.
Susanne Schoen hat sich in ihrer Untersuchung
Der rechtliche Status von
Beutekunst
dem besonders emotions- und
rechtsaufwändigen Phänomen der
"Beutekunst" angenommen und in klar getrennten
Abschnitten die völkerrechtlichen,
zivilrechtlichen und strafrechtlichen Aspekte
beleuchtet.
Das Bemerkenswerte ist, dass auch Laien auf dem
Gebiet der Rechtsprechung den Ausführungen
folgen können, da sie in verständlichem
Deutsch formuliert und mit Beispiel gebenden Fakten
angereichert sind.
Das Feld der "Beutekunst" ist ein weites und hat zu
Zeiten des nationalsozialistischen Regimes,
während des Zweiten Weltkriegs und im
Anschluss daran einen Eigentumsrecht und Kulturgut
verachtenden Höhepunkt erfahren. Susanne
Schoen beschränkt sich in ihrer Untersuchung
auf die Kulturgüter, die nach dem Zweiten
Weltkrieg nach Russland verbracht wurden.
Wem stehen die kriegsbedingt
verbrachten Kulturgüter zu?
Diese Frage beherrscht die
Vorgehensweise und zieht sich von der Haager
Landkriegsordnung des Jahres 1907 bis zum deutschen
Kulturgutsicherungsgesetz des Jahres 1998, unter
Einbeziehung sowohl deutscher als auch russischer
Rechtsregelungen.
Die sich daraus ergebenden Folgerungen sind in zehn
knapp und präzise formulierten Punkten
wiedergegeben.
Der die Untersuchung beschließende Ausblick
endet mit einem Zitat des deutschen Philosophen
Immanuel Kant aus dem Jahr 1795:
"Der ganze Endzweck der Rechtslehre innerhalb der
Grenzen der bloßen Vernunft zielt auf
allgemeine und fortdauernde Friedensstiftung. - Es
gilt durch allmähliche Reform nach festen
Grundsätzen in kontinuierlicher
Annäherung zum höchsten politischen Gut,
zum ewigen Frieden zu leiten."
|
Nicht nur Juristen, sondern allen
Personen, die mit der Beutekunstproblematik befasst
sind oder Interesse an einer Problemlösung
haben, dürfte dieses im Jahr 2004
veröffentliche Werk eine wertvolle
Hilfestellung leisten.
Rezension:
Rika Wettstein, Baden-Baden
Das Buch ist bei Duncker &
Humblot erschienen.

|
Susanne Schoen
Der rechtliche Status von Beutekunst
Broschiert
Duncker & Humblot Verlag
Erscheinungsdatum:
März 2004
|
Zum
Thema:

Die
Machenschaften um
Paul
Klees Bild "Sumpflegende"

Auch
Schiele-Bilder fielen teilweise dem Kunstraub zum
Opfer

Der
Fall Malewitsch

Die
abenteuerliche Geschichte der Sophie
Lissitzky-Küppers und ihrer
Kunstsammlung

Das
Buch zum Thema: "Raubkunst -
Kunstraub"
|