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Restitutionen: US. Anwälte
wollen nach Österreich auch Deutschland vor
Gericht bringen.
"Ohne erbrechtliche
Ansprüche"
Als der Oberste Gerichtshof der USA
kürzlich in einem wegweisenden Urteil
entschied, eine amerikanische Staatsbürgerin
könne vor einem US-Gericht gegen einen anderen
Staat klagen, da schien es, als betreffe der Fall
nur Österreich: Die 88-jährige
Amerikanerin Maria Altmann erhebt seit langem
Anspruch auf sechs Gemälde von Gustav Klimt,
die sich in der Wiener Galerie Belvedere befinden.
Jetzt kann die Nichte des bedeutenden Sammlerpaares
Bloch-Bauer, das die Bilder einst vom Künstler
erworben hatte, vor einem amerikanischen Gericht
die Republik Österreich auf Herausgabe
verklagen. Der Oberste Gerichtshof hatte ihren Fall
zum Anlass für ein Grundsatz-Urteil
genommen.
In demselben Monat wurde auch Deutschland mit der
neuen Rechtssprechung konfrontiert: Der New Yorker
Anwalt Ed Fagan reichte beim Gericht in New York
eine Sammelklage gegen die Bundesrepublik ein. Im
Namen von Juden, die in der NS-Zeit ihren
Kunstbesitz verloren, fordert Fagan rund 2000
Kunstwerke zurück, die sich noch immer in
deutschem Besitz befinden.
Der Fall Altmann gegen die Republik Österreich
betrifft heute hoch geschätzte Gemälde
Gustav Klimts, die in den zwanziger Jahren des
vergangenen Jahrhunderts im Wiener Palais des
Ehepaars Adele und Ferdinand Bloch-Bauer hingen
(art 8/1999). Gleich zweimal hatte der damals noch
heftig angefeindete Maler seine Gönnerin
porträtiert. In ihrem Testament hatte die 1925
jung gestorbene Adele verfügt: "Meine zwei
Porträts und die vier Landschaften von Gustav
Klimt bitte ich meinen Ehegatten, nach seinem Tode
der Österreichischen Staatsgalerie in Wien zu
hinterlassen." Im Erbverfahren von 1926 gab
Ferdinand Bloch-Bauer zu Protokoll, dass er die
Verfügung seiner Frau zwar nicht für
testamentarisch zwingend halte, aber verspreche,
sie "getreulich zu erfüllen".
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1939 floh Ferdinand Bloch-Bauer in
die Schweiz, wo er im November 1945 starb. 1940
beschlagnahmten die Nationalsozialisten die Wiener
Sammlung.
Seit 1998 fordert nun Maria Altmann, eine in den
USA lebende Nichte der kinderlosen Bloch-Bauers,
die Werke zurück. Während der
österreichische Staat auf den letzten Willen
Adele Bloch-Bauers verweist, stellen die
Anwälte Altmanns die juristische
Verbindlichkeit in Frage. Unterstützung
erhalten sie von Rudolf Welser. Der angesehene
Leiter des Instituts für Zivilrecht an der
Universität Wien hält Adele Bloch-Bauers
Bitte für "einen unverbindlichen Wunsch ohne
erbrechtliche Ansprüche". Außerdem, so
Welser, gehörten die Klimt-Bilder nach 1925
Adeles Ehemann Ferdinand, nur er hätte eine
verbindliche Entscheidung treffen können. In
einem Brief an den Malerfreund Oskar Kokoschka
hatte der Witwer noch 1941 die Hoffnung
ausgedrückt, wenigstens "die zwei
Porträts meiner armen Frau (Klimt)" aus Wien
retten zu können.
Nach dem Grundsatzurteil des Obersten Gerichtshofs
der USA kann die Nichte nun den Wunsch des Onkels
auf Herausgabe betreiben. Die Gegenseite in Wien
nimmt den richterlichen Spruch ernst.
Finanzprokurator Gottftied Toman, der
Österreich in dem Fall vertritt, weist jedoch
daraufhin, dass die Richter in Los Angeles Hunderte
Dokumente auf Deutsch lesen und sich mit einem
fremden Rechtssystem befassen müssen.
Außerdem fürchtet er nach dem
Grundsatzurteil eine wahre Restitutions-Prozessflut
gegen Staaten. Die jetzt eingereichte Klage gegen
Deutschland scheint ihm Recht zu geben. Ed Fagan
beruft sich nämlich indirekt auf das Urteil zu
Ungunsten Österreichs, wenn er sagt, die
deutsche Regierung sei bisher "ungeschoren
davongekommen", weil sie durch ihre Immunität
geschützt gewesen sei - was nun nicht mehr als
selbstverständlich gelten könne.
Bei den rund 2000 Bildern handelt es sich um die
Restbestände von Kunstwerken aus NS-Depots,
deren rechtmäßige Eigentümer nach
dem Krieg nicht ermittelt wurden. Ihren
Versicherungswert beziffert das deutsche
Finanzministerium auf 60 Millionen Euro. Fagan,
für Extremforderungen bekannt, hat den Wert
gar auf 18 Milliarden Dollar emporgeschraubt.
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Das Berliner Finanzministerium
hatte mit einer solchen Klage wohl nicht gerechnet
und verwies treuherzig darauf, die Werke seien
schließlich meist in Museen und damit der
Öffentlichkeit zugänglich - "ein
Argument, mit dem ein Richter in New York nicht zu
beeindrucken ist", wie der in den USA lebende
Provenienzforscher Willi Korte feststellt. Wenig
überzeugen dürfte auch die Berliner
Versicherung sein, es werde alles getan, um die
rechtmäßigen Eigentümer der
Kunstwerke zu ermitteln. Genau das bezweifelt Fagan
- und dies nicht ganz zu Unrecht. Denn an
Provenienzforschung wird in deutschen Museen
gespart (art 11/2003).
Korte hält Fagans Forderung zwar für
überzogen, fürchtet jedoch einen
Imageschaden für Deutschland. Jetzt muss sich
der Bund in New York einen guten und teuren Anwalt
nehmen. Der Rechtsstreit, so viel steht schon jetzt
fest, wird Millionensummen kosten. Derweil darbt
hierzulande die Provenienzforschung wie eh und je:
Wie lax manche Museen mit ihrer Verantwortung
umgehen, zeigt ein aktueller Fall. Zwar
publizierten die Bayerischen
Staatsgemäldesammlungen soeben eine
überfällige, aber bislang noch
unvollständige Forschungsarbeit zu Werken aus
der Sammlung von NS-Reichsmarschall Hermann
Göring, die immer noch in deutschen
Beständen schlummern. Für eine
Weiterbeschäftigung der Autorin Ilse von zur
Mühlen zur Beendigung ihrer Arbeit stellten
die Münchner keine Mittel mehr bereit.
HOLGER CHRISTMANN
UTE THON
art Das Kunstmagazin, Ausgabe 8/2004
Zum Thema:
Am 9. Februar 2005 meldete art Das
Kunstmagazin:
Koordinierungsstelle für Kulturgutverluste
bleibt.
Die Koordinierungsstelle für
Kulturgutverluste in Magdeburg kann ihre Arbeit
fortsetzen. Bund und Länder einigten sich
darauf, die 1994 eingerichtete Institution vorerst
bis zum Jahr 2009 gemeinsam weiter zu finanzieren.
Wichtigstes Instrument der Koordinierungsstelle ist
eine öffentlich zugängliche Datenbank im
Internet, die sowohl NS-Raubkunst als auch im Krieg
aus Deutschland verschleppte Beutekunst umfasst.
Über 80.000 Verluste wurden inzwischen
verzeichnet. Die Zahl der Rückgaben ist
demgegenüber bislang verschwindend gering.
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