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Das zentrale Problem Europas in der ersten
Hälfte des 19. Jahrhunderts: die Rechtlosigkeit und
Verelendung der Massen war auch im Land Baden zu
spüren, obwohl es unter der umsichtigen Regierung des
Großherzogs Karl Friedrich (1728-1811) zum
"Musterländle" in Deutschland geworden war.
1783 hatte Großherzog Karl Friedrich die
Leibeigenschaft aufgehoben und damit für erhebliches
Aufsehen unter den deutschen Staaten gesorgt.
Freizügigkeit und Gewerbefreiheit brachten einen
gewissen wirtschaftlichen Aufschwung, der allerdings nicht
verhindern konnte, dass die Forderungen nach gleichen
Rechten für alle Menschen und nach einer radikalen
Veränderung der bestehenden politischen
Verhältnisse immer eindringlicher wurden.
Die Französische Revolution und die nachfolgenden
verheerenden kriegerischen Auseinandersetzungen ließen
diese Forderungen immer lauter werden.
Der 1815 auf dem Wiener Kongress entstandene Deutsche Bund
mit Bundesparlament in Frankfurt am Main war der
Zusammenschluss der deutschen Einzelstaaten in einem
Staatenbund, der die Souveränität der
Einzelstaaten garantierte, und somit eine Entwicklung dieses
Deutschen Bundes zu einem deutschen Nationalstaat
verhinderte.
Der souveräne Herrscher des Landes Badens,
Großherzog Karl (1786-1818), gab dem Land im Jahr 1818
eine Verfassung, die bereits demokratische Grundzüge
aufwies. Sein Onkel und Nachfolger, Großherzog Ludwig
Wilhelm (1763-1830) berief im Jahr 1819 den ersten Landtag
ein, der allerdings im Juli des darauffolgenden Jahres
wieder aufgelöst wurde, ebenso wie der zweite Landtag
im Jahr 1821, dessen Weiterarbeit von der Regierung beendet
worden war, weil die verlangten Gelder für das
Militär nicht bewilligt worden waren.
1822 wurde in Karlsruhe das erste Parlamentsgebäude
Deutschlands, das Ständehaus, in Betrieb genommen. In
ihm tagte der Landtag, dem Vertreter von Adel, Kirchen,
Universitäten und Städten angehörten. In den
Sitzungen ging es zuweilen hoch her, denn die
Ständevertreter forderten z.B. ein Mitspracherecht bei
der Finanzverwaltung und wollten bei der Gesetzgebung
mitwirken.
Der Demokratisierungsprozess hatte ansatzweise begonnen, als
Großherzog Leopold (1790 -1852) im Jahr 1830 die
Regierung übernahm und mit Unverständnis auf das
Ansinnen vieler, die deutschen Staaten endlich in einem
Reich zu vereinigen und allen Menschen gleiche Rechte
zuzugestehen, reagierte. Sein badisches Land, das er in vier
Verwaltungskreise: den Seekreis, den Oberrheinkreis, den
Mittelrheinkreis und den Unterrheinkreis umstrukturiert
hatte, wurde doch wesentlich freier und
bürgerfreundlicher regiert als alle anderen deutschen
Länder. So hatte es 1831 z.B. ein Pressegesetz
erhalten, welches allerdings wieder außer Kraft
gesetzt worden war, weil es sich mit dem damaligen
Bundesgesetz über das Pressewesen nicht vereinbaren
ließ, so die offizielle Lesart. Zu vermuten bleibt,
dass eher verhindert werden sollte, "aufwieglerisches
Gedankengut" vergleichsweise einfach verbreiten zu
können.
Die darauffolgenden Jahre brachten kein wesentliches
Ergebnis im Bezug auf die Forderung nach "Einigkeit und
Recht und Freiheit", weswegen der Mannheimer Rechtsanwalt
Friedrich
Hecker
(1811-1881) und seine Freunde, unter ihnen der adlige
Rechtsanwalt Gustav von
Struve
(1805-1870), nicht mehr warten wollten, sondern erwogen,
ihre Forderungen mit Gewalt durchzusetzen.
Die französische Revolution im Frühjahr 1848 gab
den letzten Anstoß hierzu.
Von Rika Wettstein, Baden-Baden
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