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Die Bäder- und Kurverwaltung
Baden-Baden
Dank der Thermen
war Baden-Baden zur Kur- und Bäderstadt geworden, dank
der Spielbank, ihrer
Besucher und deren Begleitung zur "capitale
d'été", dem kulturellen und gesellschaftlichen
Mittelpunkt, Europas im 19. Jahrhundert.
Das allgemeine Spielbankenverbot in Deutschland von 1872
ließ das Kur- und Bäderwesen wieder in den
Vordergrund der Betrachtungen und Perspektiven rücken,
womit die rückläufige Attraktivität des Ortes
gesteigert und gefestigt werden sollte.
Als problematisch erwies sich dabei die Zweiteilung der
Kompetenzen, die 1910 erneut unterstrichen wurde: Die
Kurverwaltung oblag der Stadt Baden-Baden, die Verwaltung
der Badeeinrichtungen, zu denen das prachtvolle Friedrichsbad und das
nicht weniger aufwendig gestaltete Augustabad
gehörten, fiel in den Zuständigkeitsbereich des
Landes.
Konflikte waren damit vorprogrammiert, weswegen findige
Köpfe wie der seinerzeitige Oberbürgermeister Dr.
Hermann Elfner (1930-1933) die Forderung stellten, sowohl
die Kurverwaltung als auch die Bäderverwaltung einem
Verantwortungsträger zu unterstellen.
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Einer der
ersten Pospekte der Bäder- und
Kurverwaltung.
16 Seiten, Kupfertiefdruck W. Girardet, Essen.
(Archiv WAEPART)
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Der Erste Weltkrieg und die Weltwirtschaftskrise hatten
für die Stadt und das Land Baden enorme wirtschaftliche
Probleme mit sich gebracht, die eine ordentliche
Erfüllung der Aufgaben in einer Kur- und
Bäderstadt fast unmöglich machten.
Die Erinnerung vieler an die luxuriöse Zeit in der
Mitte des 19. Jahrhunderts, als die Spielbankpächter
Bénazet großzügigst das kulturelle
Kurprogramm unterstützten, ließen den Ruf nach
Wiedereinführung des Glücksspiels immer lauter
werden.
Die erste Glücksspielkonzession, die vom
Nationalsozialistischen Regime in Deutschland vergeben
wurde, erhielt die Stadt Baden-Baden.
Am 3. Oktober 1933 eröffnete eine private
Betreibergruppe den Spielbetrieb in den Prachtsälen des
Casinos wieder.
Einen Teil ihres Gewinnes hatten die Unternehmer an das
Deutsche Reich und 40 Prozent an die Stadt
abzuführen.
Bezüglich der angestrebten Zusammenlegung von
Kurverwaltung und Bäderverwaltung war in einem
Gutachten des Jahres 1932 vorgeschlagen worden, der badische
Staat und die Stadt Baden-Baden sollten eine
Körperschaft des Öffentlichen Rechts gründen,
die für sämtliche Einrichtungen des Kur- und
Bäderwesens der Stadt zuständig sein sollte. Beide
Mitglieder sollten Gründungseinzahlungen und
erforderlichenfalls jährlich Zuschüsse leisten.
Ein Vorstand sollte die Körperschaft des
Öffentlichen Rechts leiten und ein Verwaltungsrat, dem
drei Vertreter des Staates und zwei Vertreter der Stadt
angehören sollten, sollte dessen Aufgabenerfüllung
überwachen.
Auf der Grundlage dieses Gutachtens erfolgte die
Gründung der Bäder-und Kurverwaltung Baden-Baden,
die am 1. April 1934 ihre Arbeit aufnahm.
Die Spielbankkonzession war von der Stadt an die Bäder-
und Kurverwaltung übertragen worden, ebenso wie die
Parks
und Anlagen, das Theater und die
Kunsthalle. Das
Land brachte das Kurhaus mit
Kurgarten, das Friedrichsbad, das Augustabad, das
Inhalatorium, das Fangohaus und die Thermalwasserrechte in
die neu geschaffene Einrichtung mit ein.
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Werbung
der Bäder- und Kurverwaltung
aus dem Jahre 1935. (Archiv WAEPART)
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Die Bäder- und Kurverwaltung wurde Arbeitgeber der
Bediensteten im Bäder- und Kurbereich, also der
Orchestermitglieder, des Theaterensembles, der Bäder-
und der Kurhausmitarbeiter.
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Werbung
der Bäder- und Kurverwaltung
aus dem Jahre 1939. (Archiv WAEPART)
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Von 1934 bis zu ihrer kriegsbedingten Schließung am
14. August 1944 wurde die Spielbank als Eigenbetrieb der
Bäder- und Kurverwaltung geführt. Zu diesem
Zeitpunkt hatte die Stadt den Errichtungsvertrag vom 12.
Januar 1934 bereits gekündigt, da das ungleiche
Machtverhältnis von drei Staatsvertretern und zwei
Stadtvertretern im Verwaltungsrat zu ständigen
Versuchen des badischen Staates, die Position der Stadt
Baden-Baden zu schwächen, geführt hatte. Wegen des
Zweiten Weltkrieges wurde eine Neufassung des Vertrages
nicht verwirklicht.
1948 kam es zwischen dem unter Aufsicht der französischen
Besatzungsmacht stehenden Land
Südbaden und der Stadt Baden-Baden zu einer
Vereinbarung über den Wiedereintritt in den Vertrag von
1934, wobei zusätzlich vereinbart wurde, dass die Stadt
zur finanziellen Entlastung der Bäder- und
Kurverwaltung ihre Dienststellen zur Verfügung stellt.
Der Oberbürgermeister war Mitglied des Verwaltungsrates
und gleichzeitig Vorstand der Bäder- und Kurverwaltung,
dem ein Kurdirektor beigeordnet war.
Der damalige Oberbürgermeister Dr.
Ernst Schlapper sorgte gemeinsam
mit dem ersten Kurdirektor der Nachkriegszeit, Dr. Erich von
Prittwitz und Gaffron, für den Wiederaufbau des
Kurbetriebs.
Durch die Währungsreform hatte die Bäder- und
Kurverwaltung ihr gesamtes Vermögen verloren. Sie
befand sich allerdings immer noch im Besitz der
Spielbankkonzession. Per Untervertrag wurde dafür
gesorgt, dass die private Gesellschaft Spielbank Baden-Baden
GmbH & Co. KG gegründet werden konnte, an welcher
Stadt und Land mit jeweils 5 Prozent Kapitalanteil beteiligt
wurden.
Diese Gesellschaft eröffnete am 1. April 1950 den
dritten Spielbankbetrieb in der Geschichte des Casinos. 80
Prozent der Bruttoeinnahmen des Casinos flossen an die
Bäder- und Kurverwaltung, die ihrerseits
Ausgleichsbeträge an die Bundesländer, in denen
die Spielbankgesellschafter ihren Wohnsitz hatten, und
gemäß eines Verteilerschlüssels an Staats-
und Privatbäder des späteren Landes
Baden-Württemberg Gelder abführen musste. 50
Prozent und mehr der Spielbankabgabe verblieben in der Regel
nach Leistung der Ausgleichszahlungen für die
Aufgabenerfüllung der Bäder- und Kurverwaltung in
der Kurstadt Baden-Baden.
38 Jahre lang funktionierte das System, der Bäder- und
Kurverwaltung die Spielbankabgabe, die in
fünfjährigem Turnus neu festgelegt wurde, zu
überlassen. Die jährlichen Ausgleichszahlungen
wurden geleistet und das restliche Geld wurde für
Investitionen im kurörtlichen Bereich eingesetzt.
Teilweise wurden bei diesen Investitionen die
ursprünglich veranschlagten Kosten erheblich
überschritten wie etwa im Fall der Caracalla-Therme, deren
Bau in der Endabrechnung im Jahr 1986 mit 44 Millionen DM zu
Buche schlug, wobei bei der Beschlussfassung des Jahres 1982
von einem Kostenrahmen von 29 Millionen DM ausgegangen
worden war. Auch das so genannte "Monaco-Abenteuer", die
Einrichtung und der Betrieb der "Terrassen Baden-Baden"
(1980-1983) in Monte Carlo endete defizitär.
Im baden-württembergischen Landtag wurde gefordert, der
Geldverschwendung Einhalt zu gebieten, weswegen ab 1989
statt der prozentualen Anteile am Spielbankumsatz nur noch
ausgehandelte Festbeträge an die Bäder-und
Kurverwaltung flossen. Diese Festbeträge wurden
zunehmend geringer. Zum Beispiel erhielt die Bäder- und
Kurverwaltung im Jahr 1989 noch 26 Millionen DM,
während ihr 1993 nur noch 14,1 Millionen DM zugestanden
wurden, obwohl der Spielbankumsatz in jenem Jahr bei 94
Millionen DM lag.
Gleichzeitig entstand das Schlagwort "BKV-Reform", das im
Laufe der Zeit immer mehr Gewicht erhielt. Die
Befürworter einer Reform übersahen in ihrem Eifer,
Geld sparen zu wollen, allerdings die Tatsache, dass nicht
die jeweiligen Kurdirektoren und deren Mitarbeiter für
die einzelnen kostspieligen Projekte und deren Umsetzung
verantwortlich zu machen waren, sondern der Verwaltungsrat,
der die Beschlüsse gefasst und den Kurdirektoren zur
Umsetzung aufgegeben hatte.
Dieser Verwaltungsrat war bis 1975 mit drei Landesvertretern
und zwei städtischen Repräsentanten besetzt
gewesen. Nach einer Satzungsänderung kam es zur
Stimmengleichheit und dem jährlichen Wechsel von
Landes- und Stadtrepräsentant im Vorsitz des
Verwaltungsrates. Waren also so "schicksalsträchtige"
Beschlüsse wie die Anlage der "Terrassen Baden-Baden"
in Monte Carlo oder der Bau der Caracalla-Therme zu fassen
gewesen, musste in jedem Fall mindestens ein Vertreter des
Landes Baden-Württemberg zugestimmt haben. Den
Landtagsmitgliedern ist offenbar nie die Notwendigkeit
bewusst geworden, die Entscheidungen ihrer eigenen Vertreter
ebenso kritisch zu durchleuchten wie die Vor-Ort-Arbeit der
Bäder- und Kurverwaltung.
Zu den großen Befürwortern der "BKV-Reform"
zählte der Baden-Badener Oberbürgermeister Ulrich
Wendt (1990-1998), der nicht müde wurde, den
Mitgliedern seines Gemeinderats redegewandt die
"Entflechtung" der Bäder- und Kurverwaltung, die
"Bündelung operativer Kräfte" mit gleichzeitiger
Nutzung von "Synergieeffekten" schmackhaft zu machen. Denn
um die Bäder- und Kurverwaltung umstrukturieren zu
können, musste der Errichtungsvertrag geändert
werden, wozu es der Zustimmung der Vertragsparteien
bedurfte. Der Gemeinderat musste letztendlich entscheiden.
Als Entscheidungshilfe dienten ihm dabei ein von Land und
Stadt entwickeltes Konzept der Kommunalisierung und
Privatisierung der Bäder- und Kurverwaltung und ein
fragwürdiges Gutachten, in welchem von
Einsparungsmöglichkeiten von mehr als 10 Millionen DM
jährlich die Rede war. In Auftrag gegeben hatte dieses
Gutachten im Jahr 1991 Ulrich Wendt, der in jenem Jahr
Oberbürgermeister, Vorsitzender des Verwaltungsrates
der Bäder- und Kurverwaltung und Abgeordneter im
baden-württembergischen Landtag war.
Anzunehmen ist, dass sich wenige Gemeinderäte mit der
Entstehungsgeschichte der Bäder- und Kurverwaltung
befasst haben, denn sonst hätten sich Stadt und Land
nicht bereits Ende 1992 einigen können, die Bäder-
und Kurverwaltung Baden-Baden in Einzelteile zu
zerschlagen.
Orchester, Theater und Grünanlagen fielen in den
Kompetenzbereich der Stadt. Der Kurhausbetrieb, das
Kongresswesen, der Veranstaltungsbereich und die
Bädernutzung wurden privatisiert. Mit den privaten
Betreibern wurden Pachtverträge mit einer vom Land
geführten "Rest-BKV", deren Aufgabe lediglich noch die
reine Vermögensverwaltung ist, abgeschlossen. Werbung
und Vermarktung sollte eine stadteigene
Marketing-Gesellschaft, in welcher örtliche
Interessengruppen Gesellschafter werden konnten,
betreiben.
Festgelegt waren nach der Neuordnung Ausgleichsbeträge
aus dem Spielbankaufkommen, die das Land an die Stadt und
die jeweiligen Einzelfirmen bis zum Jahr 2000 mit einem
jährlichen Festbetrag leisten sollte und die in der
Summe für die Stadt 16 Millionen DM und für die
Privatunternehmen 5 Millionen DM jährlich
ausmachten.
Die Neuordnung der von Mitarbeitern und Einheimischen
liebevoll "Bäku" genannten Institution war 1995
beendet. Am 31. März 1995 "starb" die Bäder- und
Kurverwaltung Baden-Baden, auf den Tag genau 61 Jahre
alt.
Text: Rika Wettstein, Baden-Baden
"BKV-Diskussion"
ohne Ende?
Die Diskussion um die "BKV-Reform" hat auch im siebten Jahr
nach der Zerschlagung der Bäder- und Kurverwaltung vor
allem angesichts der maroden Finanzlage der Stadt
Baden-Baden noch kein Ende gefunden. In den BNN vom
24.12.2002 findet sich ein Leserbrief des Baden-Badener
Journalisten Karl Reinbothe, dessen Familie Jahrzehnte lang
das Hotel
"Salmen" geführt
hat:
Der schier unendlichen Geschichte ist auch das Interesse der
örtlichen
Presse sicher, die von
einem bisher nicht veröffentlichten Papier des
baden-württembergischen Finanzministeriums
berichtet.
Land
rechnet vor:
Stadt ziemlich gut weggekommen
Die 1995
vollzogene "Zerschlagung" der Bäder- und Kurverwaltung
(BKV) ist für die "Landesvereinigung
Baden in Europa" und für die Baden-Badener
FDP, die das Thema in
den vergangenen Wochen wieder ans Licht der Offentlichkeit
geholt haben, Hauptursache der Finanznöte, in denen die
Stadt heute steckt. Ein Blick zurück ergibt allerdings
ein etwas differenzierteres Bild.
Selbst OB
Sigrun Lang, bis 1989 an der
Spitze der BKV, zog in dieser Woche - wie kurz zuvor die CDU
- gegenüber dem BT eine positive Bilanz des
Reformwerks: Die Stadt könne aus heutiger Sicht mit dem
Ergebnis zufrieden sein, sagte die Rathauschefin.
Und auch SPD-Bürgermeister Kurt Liebenstein, der als
Vorsitzender der Gemeinderatsfraktion seiner Partei Anfang
der 90er Jahre eng in die Gestaltung der Reform eingebunden
war, sieht keinen Grund zu klagen: Damals sei in den
Verhandlungen mit dem Land ein faires Ergebnis erzielt
worden. "Wir können uns angesichts der Finanzlage der
öffentlichen Hand außerordentlich glücklich
schätzen, einen privatrechtlichen Vertrag in der Tasche
zu haben, der bis 2010 gültig ist und die für die
Stadt notwendigen Strukturen sichert", so Liebenstein im
BT-Gespräch. Ganz anders sehen es die Kritiker: Das
Ergebnis der BKV-Auflösung sei "zum Nachteil der
Stadt", so FDP-Stadtrat Olaf Feldmann bei der Veranstaltung
der "Landesvereinigung" in der vergangenen Woche:
"Früher waren wir eine reiche Stadt, jetzt sind wir arm
wie eine Kirchenmaus."
Tatsächlich war die Stadt in den Jahren vor der Reform
in einer miserablen Position. Von dem vollständigen
Rückfluss der "verteilfähigen" Spielbankabgabe aus
den Erlösen des 1950
wieder eröffneten Casinos und dem dann
vereinbarten (aber nie vertraglich verankerten)
65-Prozent-Anteil für die BKV war längst keine
Rede mehr. Bis Ende der 80er Jahre war die BKV zwar noch
üppig mit Spielbank-Mitteln ausgestattet; die
höchste Summe wurde 1987 erreicht, als die
Rückerstattung 31,5 Millionen Mark betrug. Doch dann
nahm der Landsrechnungshof die Haushalts- und
Wirtschaftsführung der BKV in den Jahren 1980 bis 1985
unter die Lupe: Misswirtschaft wurde der BKV vorgeworfen,
sie habe, bequem mit viel Geld ausgestattet, nicht sparsam
gewirtschaftet und über ihre eigentlichen Aufgaben
hinaus die Stadt Baden-Baden großzügig
unterstützt.
In der Folge drehte das Land den Geldhahn ein wenig zu, die
Rückerstattung sank auf 15,7 Millionen Mark im Jahr
1994. Eine logische Konsequenz der vom Landesrechnungshof
angestoßenen Diskussion, sagen die Befürworter
der Reform. Die BKV sollte ausgehungert und reif für
die Reform gemacht werden, sagen die Kritiker.
Die Aussage, Baden-Baden sei vorn Land offensichtlich
"über den Tisch gezogen worden", so die
FDP-Fraktionsvorsitzende Brigitte Feldmann, stützt sich
im Wesentlichen auf Berechnungen für den Zeitraum 1991
bis 2001, vermengt also Bilanzen aus der Phase vor der
Reform mit solchen danach. 227 Millionen Mark seien in
dieser Zeit nach Baden-Baden geflossen, 73,5 Millionen Mark
weniger als im Jahrzehnt zuvor, so der Journalist Karl
Reinbothe, der bei der Landesvereinigung referierte. Dabei
seien die Investitionen des Landes in der Kurstadt (etwa
für die Bäder und das
Kurhaus)
einbezogen, was eigentlich nicht zulässig sei. Ein
anderes Bild ergibt die Bilanz der Zeit nach der BKV-Reform.
Einer Aufstellung des Stuttgarter Finanzministeriums zufolge
flossen von 1995 bis 2002 insgesamt 248 Millionen Mark nach
Baden-Baden, wobei wiederum Investitionen und auch die
Festspielhaus-Zuschüsse sowie
die Kongresshaus-Finanzierung (beides darf nach Meinung der
Kritiker auch nicht berücksichtigt werden) enthalten
sind. Eine bislang nicht veröffentlichte Berechnung des
Ministeriums - das Papier liegt dem BT vor - zeigt auf, dass
die Stadt so schlecht nicht weggekommen ist. Hätte in
den vergangenen sieben Jahren der alte Modus noch gegolten,
dem viele nachtrauern (65 Prozent der Spielbankabgabe
fließen zurück), wären von 1995 bis 2002
lediglich 239 Millionen Mark von Stuttgart nach Baden-Baden
überwiesen worden. (Badisches Tagblatt, 15.2.2003)
Am 16. Juni 2005 war in den Badischen Neuesten Nachrichten
zu lesen, der gewesene Oberbürgermeister Ulrich Wendt
solle mit dem so genannten Bundesverdienstkreuz
ausgezeichnet werden. Die Stadtverwaltung bestätigte,
dass ein entsprechender Antrag vorliege. "Wir sperren uns
nicht" ist die stellvertretende Rathaussprecherin zitiert.
Weiter heißt es in der Meldung: "Dem Vernehmen nach
hat die CDU-Fraktionsvorsitzende Ursula Lazarus die Ehrung
angeregt, unter anderem wegen der Verdienste Wendts als
Oberbürgermeister bezüglich der Neuordnung der
Bäder- und Kurverwaltung."
Dieses Ansinnen reizte einen Baden-Badener Bürger zu
einem Leserbrief, der am 21. Juni 2005 in den Badischen
Neuesten Nachrichten veröffentlicht war.
Professor Klaus Stern, Kölner Staats- und
Verwaltungsrechtler, ist von einem Arbeitskreis der
"Landesvereinigung Baden in Europa" und des Hotel- und
Gaststättenverbands Baden-Baden mit der Erstellung
eines Gutachtens bezüglich der
Spielbankrückflüsse beauftragt worden, das zum
Monatswechsel September/Oktober 2005 vorlag. (BT, 5.10.2005)
Dieses Gutachten hat offenbar das Ergebnis gezeitigt, dass
Baden-Baden eine Standortabgabe, wie sie seit 2002 an die
beiden anderen baden-württembergischen
Spielbankstädte Stuttgart (3,3 Millionen Euro) und
Konstanz ( 3,0 Millionen Euro) geleistet werde, zustehe.
Laut BT-Information wolle sich OB Lang "zunächst ein
Bild davon machen", bevor sie eine Stellungnahme abgebe.
Auch solle der Gemeinderat "eingebunden" werden.
Ministerpräsident Günter Oettinger ließ
durch einen Sprecher vermelden, das Gutachten müsse
"erst einmal geprüft werden."
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