Anklage unerwünscht

Aus fantasiereichen Krimis kennt man Szenen, in denen engagierte Kriminalbeamte oder hartnäckige Staatsanwälte „von ganz oben“ zurück gepfiffen werden oder den gerade verfolgten Fall abgeben müssen, oder aber selbst in illegale Machenschaften verstrickt sind.

Dass dies auch in der bundesdeutschen Realität vorkommt, ist schwer vorstellbar, haben Beamte doch einen Eid auf die demokratische Verfassung der Bundesrepublik Deutschland abgelegt. Noch schwerer vorstellbar erscheint, dass Ermittlungsverfahren erst gar nicht eröffnet werden, weil „ganz oben“ gemauert wird.

Jürgen Roth, Rainer Nübel und Rainer Fromm belegen indes, dass die Realität der Strafverfolgung in Deutschland leider derart ist, dass deutsche Staatsanwälte ihrer Pflicht, allen verfolgbaren Straftaten nachzugehen, in vielen Fällen nicht nachgekommen sind oder nicht nachkommen oder aber, dass übereifrige Strafverfolger und Richter vollkommen unbescholtene Bürger im Interesse bestimmter Einzelpersonen oder Gruppen den Justizmühlen überantworten.

Derlei nicht sachgerechtes und keineswegs verfassungskonforme Vorgehen ist in allen denkbaren Lebens- und Gesellschaftsbereichen zu finden, lassen die Autoren wissen, ob es sich dabei um Entmieten langjähriger Hausbewohner aufgrund fadenscheiniger Argumente von Hausbesitzern handelt oder die Schmiergeldaffäre, die im Zusammenhang mit dem Verkauf der ostdeutschen Leuna-Raffinerie an den französischen Staatskonzern Elf Aquitaine 1993 Schweizer und französische Staatsanwaltschaften beschäftigte, aber bis heute keine einzige deutsche Staatsanwaltschaft dazu bewogen hat, das Korruptionsgeflecht zu durchleuchten und gegebenenfalls vor Gericht zu bringen..

Der Strafverfolgungspflicht wurde hier ebenso weinig nachgekommen wie im Fall der Kinder- und Erwachsenenprostitution im deutsch-tschechischen Grenzgebiet oder im Fall der im Jahr 2001 im Rastatter Raum zu Tode gekommenen Verwaltungsangestellten oder im Korruptionsskandal um das UN-Hilfsprogramm für die irakische Bevölkerung nach dem ersten Golfkrieg, worin auch deutsche Firmen involviert sein sollen, oder im Verdachtsfall, in der Baden-Badener Spielbank sei Geld gewaschen worden, um nur einige wenige der vorgestellten Sachverhalte zu nennen.

Deutlich wird bei allen, dass dem deutschen Rechtssystem keineswegs die Qualität eines unabhängigen Rechtsstaatshüters beigemessen werden kann, sondern dass in vielen Fällen der eigenen Karriere halber wirtschaftlichen oder Politikerinteressen gehuldigt wird, was für die Demokratie an sich höchste Gefahr mit sich bringt.

Erkennbar wird auch, dass ein denkbarer Appell „Wehret den Anfängen“ zu spät kommt, sondern dass es vielmehr höchste Zeit ist, bundesweit das Problembewusstsein hinsichtlich Willkür und Korruption in diesem System zu wecken und dessen Lösung schnellstmöglich anzugehen, wozu dieses Buch einen nicht unbedeutenden Beitrag leisten kann.

Menschen, denen Ungerechtigkeit und Willkür an Herz oder Nieren gehen, oder andere körperliche und seelische Beschwerden hervorrufen, sei angeraten, die Ausführungen der drei Autoren, die eine wahre Flut an Empfindungen von Ungläubigkeit über Fassungslosigkeit, Empörung bis hin zur ohnmächtigen Wut zeitigen, in „homöopathischen Dosen“ aufzunehmen.

Das Buch ist im
Eichborn Verlag erschienen.

Rezension:
Rika Wettstein, Baden-Baden


Anklage unerwünscht

Anklage unerwünscht
Korruption und Willkür in der deutschen Justiz
Jürgen Roth, Rainer Nübel, Rainer Fromm
304 Seiten, Festeinband mit Schutzumschlag, Eichborn Verlag

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