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Anklage
unerwünscht
Aus fantasiereichen Krimis kennt man Szenen, in
denen engagierte Kriminalbeamte oder
hartnäckige Staatsanwälte „von ganz oben“
zurück gepfiffen werden oder den gerade
verfolgten Fall abgeben müssen, oder aber
selbst in illegale Machenschaften verstrickt
sind.
Dass dies auch in der bundesdeutschen Realität
vorkommt, ist schwer vorstellbar, haben Beamte doch
einen Eid auf die demokratische Verfassung der
Bundesrepublik Deutschland abgelegt. Noch schwerer
vorstellbar erscheint, dass Ermittlungsverfahren
erst gar nicht eröffnet werden, weil „ganz
oben“ gemauert wird.
Jürgen Roth, Rainer Nübel und Rainer
Fromm belegen indes, dass die Realität der
Strafverfolgung in Deutschland leider derart ist,
dass deutsche Staatsanwälte ihrer Pflicht,
allen verfolgbaren Straftaten nachzugehen, in
vielen Fällen nicht nachgekommen sind oder
nicht nachkommen oder aber, dass übereifrige
Strafverfolger und Richter vollkommen unbescholtene
Bürger im Interesse bestimmter Einzelpersonen
oder Gruppen den Justizmühlen
überantworten.
Derlei nicht sachgerechtes und keineswegs
verfassungskonforme Vorgehen ist in allen denkbaren
Lebens- und Gesellschaftsbereichen zu finden,
lassen die Autoren wissen, ob es sich dabei um
Entmieten langjähriger Hausbewohner aufgrund
fadenscheiniger Argumente von Hausbesitzern handelt
oder die Schmiergeldaffäre, die im
Zusammenhang mit dem Verkauf der ostdeutschen
Leuna-Raffinerie an den französischen
Staatskonzern Elf Aquitaine 1993 Schweizer und
französische Staatsanwaltschaften
beschäftigte, aber bis heute keine einzige
deutsche Staatsanwaltschaft dazu bewogen hat, das
Korruptionsgeflecht zu durchleuchten und
gegebenenfalls vor Gericht zu bringen..
Der Strafverfolgungspflicht wurde hier ebenso
weinig nachgekommen wie im Fall der Kinder- und
Erwachsenenprostitution im deutsch-tschechischen
Grenzgebiet oder im Fall der im Jahr 2001 im
Rastatter Raum zu Tode gekommenen
Verwaltungsangestellten oder im Korruptionsskandal
um das UN-Hilfsprogramm für die irakische
Bevölkerung nach dem ersten Golfkrieg, worin
auch deutsche Firmen involviert sein sollen, oder
im Verdachtsfall, in der Baden-Badener Spielbank
sei Geld gewaschen worden, um nur einige wenige der
vorgestellten Sachverhalte zu nennen.
Deutlich wird bei allen, dass dem deutschen
Rechtssystem keineswegs die Qualität eines
unabhängigen Rechtsstaatshüters
beigemessen werden kann, sondern dass in vielen
Fällen der eigenen Karriere halber
wirtschaftlichen oder Politikerinteressen gehuldigt
wird, was für die Demokratie an sich
höchste Gefahr mit sich bringt.
Erkennbar wird auch, dass ein denkbarer Appell
„Wehret den Anfängen“ zu spät kommt,
sondern dass es vielmehr höchste Zeit ist,
bundesweit das Problembewusstsein hinsichtlich
Willkür und Korruption in diesem System zu
wecken und dessen Lösung schnellstmöglich
anzugehen, wozu dieses Buch einen nicht
unbedeutenden Beitrag leisten kann.
Menschen, denen Ungerechtigkeit und Willkür an
Herz oder Nieren gehen, oder andere
körperliche und seelische Beschwerden
hervorrufen, sei angeraten, die Ausführungen
der drei Autoren, die eine wahre Flut an
Empfindungen von Ungläubigkeit über
Fassungslosigkeit, Empörung bis hin zur
ohnmächtigen Wut zeitigen, in
„homöopathischen Dosen“ aufzunehmen.
Das Buch ist im Eichborn Verlag erschienen.
Rezension:
Rika Wettstein, Baden-Baden
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Anklage
unerwünscht
Korruption und Willkür in der
deutschen Justiz
Jürgen Roth, Rainer Nübel,
Rainer Fromm
304 Seiten, Festeinband mit
Schutzumschlag, Eichborn Verlag

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