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Kommunalwahl in Baden-Baden kann stattfinden

Die Kommunalwahl 2004 kann auch in Baden-Baden am 13. Juni stattfinden. Das Regierungspräsidium Karlsruhe, das von der Stadtverwaltung zwecks Überprüfung eingeschaltet worden war, wird den landesweit für alle Kommunen geltenden Wahltermin für die Stadt Baden-Baden nicht absagen.

Nach den wahlrechtlichen Vorschriften hätte das Regierungspräsidium die Kommunalwahl in Baden-Baden dann absagen müssen, wenn wegen schwerwiegender Mängel bei der Wahlvorbereitung die konkrete Möglichkeit einer Beeinflussung des Wahlergebnisses „mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit“ bejaht werden müsste. Ein festgestellter Wahlmangel führt also nicht automatisch zur Absage einer angesetzten Wahl, sondern nur dann, wenn er so erheblich ist, dass unmittelbar dadurch das Wahlergebnis beeinflusst werden könnte.

Aus zwei Gründen waren in den letzten Tagen in Baden-Baden Zweifel laut geworden, ob die Kommunalwahl am regulären Termin stattfinden kann. Zum einen war zu prüfen, ob die vom Gemeindewahlausschuss einstimmig festgelegte Reihenfolge der amtlichen Stimmzettel richtig ist, zum anderen geht es darum ob die Bezeichnung des Wahlvorschlags „Freie Demokratische Partei (FDP) Freie Bürger“ korrekt ist.

Nach der Entscheidung des Gemeindewahlausschusses wurde in der Stimmzettelreihenfolge der Wahlvorschlag „FDP-Freie Bürger“ auf Platz 4 und der Wahlvorschlag „Bündnis 90/Die Grünen“ auf Platz 5 gesetzt. Nach der Überprüfung durch das Regierungspräsidium Karlsruhe wäre die umgekehrte Reihenfolge richtig. Es handelt sich nämlich bei dem Wahlvorschlag „FDP-Freie Bürger“ nicht um einen gemeinsamen Wahlvorschlag der FDP mit einer Wählervereinigung sondern um einen Wahlvorschlag der FDP, der auch die Namen zahlreicher Bewerber und Bewerberinnen enthält, die nicht Mitglied der „Freien Demokratischen Partei“ sind. In diesem Fall bestimmt sich die Platzierung des FDP-Wahlvorschlags allein nach der Stimmenzahl dieser Partei bei der letzten Gemeinderatswahl. Eine Addition mit der Stimmenzahl der ebenfalls im Gemeinderat vertretenen Wählervereinigung „Bürgerfraktion“ ist nicht möglich.

Nach Einschätzung der Rechtsaufsichtsbehörde führt dieser Mangel in der Reihenfolge des amtlichen Stimmzettels, der nach Versendung der ersten Wahlunterlagen auch nicht mehr zu beheben war, nicht dazu, dass eine Ergebnisbeeinflussung der Wahlen am 13. Juni unmittelbar durch diesen Fehler anzunehmen ist. Der mündige Bürger und Wähler macht sein Wahlverhalten letztlich nicht an der Reihenfolge der aufgeführten Wahlvorschläge fest.

Zur gleichen Einschätzung kommt das Regierungspräsidium, was die namentliche Bezeichnung des Wahlvorschlages „Freie Demokratische Partei (FDP) - Freie Bürger“ angeht. Nach den einschlägigen wahlrechtlichen Vorschriften muss ein Wahlvorschlag den Namen der einreichenden Partei oder Wählervereinigung enthalten.

Da es sich bei dem zu überprüfenden Wahlvorschlag allein um einen solchen der FDP handelt, sollte der Zusatz „- Freie Bürger“ nach der Beschlussfassung aller damit im Vorfeld befassten FDP-Gremien den Hinweis vermitteln, dass auf dem Wahlvorschlag auch die Namen von parteilosen Bewerbern enthalten seien. Nach Auffassung der Rechtsaufsichtsbehörde kann nicht mit der vom Wahlrecht geforderten Sicherheit davon ausgegangen werden, dass dieser Zusatz zu einer Verfälschung des Wählerwillens bei der Stimmabgabe am 13. Juni führen wird. Anhand des Wahlvorschlages der FDP ist erkennbar, welche Personen der Wähler mit seiner Stimmabgabe unterstützen kann. Auch bei einem Wahlvorschlag einer Partei ohne Zusatzbezeichnung muss ein Wähler - zulässigerweise - damit rechnen, dass auf der entsprechenden Liste auch nicht parteigebundene Bewerber anzutreffen sind.

Ebenfalls kann nach den konkreten örtlichen Umständen nicht mit der gebotenen Sicherheit davon ausgegangen werden, dass das Wahlergebnis durch die Vorstellung beim Wähler verfälscht werden könnte, es handle sich bei dem entsprechenden Wahlvorschlag um einen gemeinsamen Wahlvorschlag der FDP mit einer Wählervereinigung unter der Bezeichnung „Freie Bürger“.

Insgesamt lagen also die Voraussetzungen für eine Absage der Baden-Badener Kommunalwahl nicht vor.

Pressemitteilung des
Regierungspräsidiums Karlsruhe vom 26. 5. 2004



Mehr Infos über die Kommunalwahlen 2004
in Baden-Württemberg


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