Neue Grundsteuer-Hebesätze in Baden-Baden Der Gemeinderat hat mit dem Beschluss der Haushaltssatzung Ende Februar die Hebesätze für die Grundsteuer verändert: Die Änderung tritt rückwirkend zum 1. Januar des Jahres in Kraft. Ende Mai/Anfang Juni versendet die Stadtverwaltung die neuen Bescheide. Die Hebesätze wurden wie folgt festgelegt: 490 vom Hundert für die Grundsteuer A (Betriebe der Land- und Forstwirtschaft) und ebenfalls 490 vom Hundert für die Grundsteuer B (bebaute und unbebaute Grundstücke). Teilen
© by WAEPART, Baden-Baden/Germany. All Rights Reserved. Abbildung: Wolfgang Peter, posted May 20, 2011