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Baden-Badens
Innenstadt
wird zu einem einzigen Denkmal
Wissenschaftliche,
künstlerische und heimatgeschichtliche Gründe
werden von der Stadtverwaltung Baden-Badens genannt, die es
aus deren Sicht notwendig machen, die Erhaltung des
aktuellen städtischen Erscheinungsbildes durch die
Verabschiedung einer "Satzung zum Schutz der Gesamtanlage
Baden-Baden" sicher zu stellen.
Der Geltungsbereich dieser Satzung umfasst eine Fläche
von rund 130 Hektar und führt über die "Eckpunkte"
Neues Schloss, Stourdza-Kapelle, Kurhaus, Bertholdbad bis
zur Lichtentaler Allee und von dort über die Kirche St.
Josef, das Markgraf-Ludwig-Gymnasium und das Rheumazentrum
zum Neuen Schlos zurück.
Als Bestandteile dieser schützenswerten Gesamtanlage
werden "Bauwerke, Substruktionen (Unterbauten,
Stützbauten), Terrassen, Stützmauern,
Einfriedungen, Oberflächengewässer, Brunnen und
Brücken. Parkanlagen, Gärten, Wiesen, Plätze,
Straßen, Gassen, Wege und Natursteintreppen sowie die
Parzellierung der Stadtanlage" genannt.
Veränderungen an dem geschützten Bild der
Gesamtanlage befürfen satzungsgemäß der
Genehmigung der unteren Denkmalschutzbehörde, wobei
insbesondere als genehmigungspflichtig eingestuft sind:
- Veränderungen und Abbruch baulicher Anlagen, auch
wenn die Maßnahmen keiner Baugenehmigung
bedürfen.
- Veränderungen an Dächern und Fassaden, wenn
diese "vom öffentlichen Verkehrsraum oder von
außerhalb der Gesamtanlage aus sichtbar sind".
- Das Anbringen von Antennen, Sonnenkollektoren usw.
- Das Anbringen von Verkleidungen an den
Außenwänden, Jalousien, Markisen, Werbeanlagen,
Automaten und Außenbeleuchtungen, wenn diese "vom
öffentlichen Verkehrsraum oder von außerhalb der
Gesamtanlage aus sichtbar sind".
- Veränderungen an Brücken, Brunnen, Parkanlagen,
Gärten, Wiesen ... , wenn sie über "reine Pflege-
und Unterhaltungsmaßnahmen" hinausgehen.
- Veränderungen der Straßen- und
Wegeführung, der Treppenanlagen, des
Straßenbelags und des Straßenniveaus.
- Errichtung von Straßenbeleuchtung, Telefonzellen,
... und Aufstellen von "Straßenmöblierung".
Kurz gefasst: Alles was "vom öffentlichen Verkehrsraum
oder von außerhalb der Gesamtanlage aus sichtbar" ist,
bedarf bei geplanten Veränderungen, seien sie nun auf
Sanierungs- und Reparaturerfordernisse oder weniger
zwingende Gründe zurückzuführen, der
Genehmigung. Diese allerdings soll für die Bürger
gebührenfrei erfolgen.
Verstöße, die als Ordnungswidrigkeit eingestuft
werden, können mit einer Geldbuße bis zu 50000
Euro, in besonders schweren Fällen bis zu 250000 Euro,
geahndet werden.
Nach dem einstimmigen Votum des Bau- und Umweltausschusses
vom 18. Oktober stimmte der Gemeinderat am 22. Oktober 2007
ebenfalls einstimmig der Satzung zu.
Karte mit den acht
Eckpunkten
Rheumazentrum,
Neues Schloss, Stourdza-Kapelle, Markgraf-Ludwig-Gymnasium,
Kurhaus, Bertholdbad, Kirche St. Josef, Lichtentaler
Allee
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