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von Abmahnwelle betroffen

Am Freitag, 17.10.2003, ging uns ein Schreiben des Rechtsanwaltes Wolfgang Pasch aus Nürnberg zu, welches uns eine Patentsrechtsverletzung vorwirft und Schadensersatz in Höhe von 580,- Euro zzgl. 554,50 Euro Anwaltskosten fordert, weil wir im Internet eine Domain führen, deren Name ein KFZ-Kennzeichen enthalten soll.

Das Schreiben ist datiert auf den 13.10.2003, am 17.10.2003 (Freitag) haben wir es per Post erhalten und als Zahlungsziel ist der 20.10.2003 (Montag!) genannt.

Dem Schreiben nach sollen wir damit gegen das Patent EP 1 163 612 B1 verstoßen, welches von der Firma LVH Lizenzvertrieb, bzw. vom Inhaber Michael Hermann aus Biberach a. d. Riss, bereits im Jahre 2000 angemeldet worden ist. Hermann ist auch Geschäftsführer der EDV-Firma Mowap GmbH (
www.mowap.de) in Biberach.

In der beigefügten Unterlassungserklärung wird eine Vertragsstrafe von 20.000 Euro genannt, falls wir die Internet-Adresse weiterhin nutzen. Weiterhin wird darauf hingewiesen, dass uns die Firma LVH ein Angebot für die kostenpflichtige Nutzung unserer Domain machen wird.

Laut Informationen des Internet-Nachrichtendienstes "Heise Online" lassen die Anschuldigungen erhebliche Zweifel aufkommen und der Rechtsanwalt aus Nürnberg soll bereits sein Mandat niedergelegt haben. Die ca. 6000 Empfänger dieser Abmahnschreiben werden in den nächsten Tagen voraussichtlich ein Schreiben erhalten, welches die Nichtigkeit dieser Abmahnbriefe bestätigt. Bei der Abmahnwelle hat der Anwalt, laut "Heise Online", seine Schreiben vermutlich gezielt an kleinere Unternehmen geschickt, da man sich mit Großunternehmen nicht anlegen wollte.

Wenn man davon ausgeht, dass aus Angst vor Strafverfolgung nur 20 Prozent der betroffenen Domain-Inhaber die rund 1100 Euro bezahlen würden, könnte das saubere Duo mit dieser Abzock-Masche auf einen Schlag Einnahmen in Höhe von über einer Million Euro verbuchen. (WP)




Nachtrag

Am Freitag, dem 24.10.2003, erhielten wir ein Schreiben (datiert mit dem 22.10.) von Rechtsanwalt Wolfgang Pasch, worin er uns mitteilte, dass er sein Mandat in dieser Angelegenheit niedergelegt habe. Inzwischen habe er Zweifel daran, "inwieweit die Rechte", die er im Auftrag seiner Mandatschaft gegen uns geltend gemacht hat, "tatsächlich aus dem vorliegenden Patent abgeleitet werden können." Weiterhin führte er aus: "Soweit Ihnen durch meine Tätigkeit Unannehmlichkeiten entstanden sind, bedauere ich diese zutiefst."




Medien-Echo

Abmahn-Anwalt Pasch in einem Interwiev mit "Schweinfurt im Internet" (www.swex.de):

Er selbst sei kein Abzocker, sondern "mit sehr wenig zufrieden". Es sei auch nicht sein Ziel gewesen, "hier abzusahnen". In den letzten Tagen sei er teilweise persönlich sehr scharf angegriffen worden, was ihm auch sehr nahe gehe. "Vieles tut mir im Nachhinein leid", so Pasch.


Der Fachinformationsdienst (www.intern.de) schreibt:

... doch das Millionen-Honorar wird ein Wunschtraum bleiben, soviel steht fest. Überhaupt macht der ganze Vorgang den Eindruck, als habe man es hier nicht mit eiskalten "Abzockern", sondern vielmehr mit Traumwandlern zu tun. Muten die Umstände des Ganzen doch fast schon surreal an.

Vielleicht schafft es dieser Fall aber aufgrund seiner Absurdität endlich einmal, der Politik klarzumachen, zu welchen abenteuerlichen und an Betrug grenzenden Ergebnissen das deutsche Abmahnwesen führt. In keinem anderen europäischen Land wären solche Vorkommnisse denkbar.

Hierzulande folgt man der Logik, dass im Falle eines angeblichen Rechtsbruchs ein beliebiger Dritter die "Geschäftsführung ohne Auftrag" übernimmt und so den Fall aus der Welt schafft, die Dinge wieder gerade rückt. Das ist reichlich um die Ecke gedacht und hat vielleicht etwas damit zu tun, dass in Deutschland Besserwisserei um jeden Preis ein beliebtes Mittel des politischen Ausdrucks ist.

In anderen Ländern mahnt dagegen nur ab, wer sich tatsächlich geschädigt sieht. Und diese Warnung erfolgt auf eigene (Anwalts-) Kosten. Erst dann, wenn der Verwarnte nicht reagiert, folgt ein gerichtliches Verfahren. Und das zahlt im Ausgang derjenige, dem ein Rechtsbruch nachgewiesen wird.

Wäre es angesichts dieser Situation nicht sinnvoll, wo doch in so vielen Bereichen nach Reformen gerufen wird, auch hier endlich einmal einen Schlusstrich zu ziehen? Oder scheitert dieser fromme Wunsch an der Vielzahl der Juristen im Bundestag?


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